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Lexikon
Ein Unfallgutachten… wird sehr häufig nach einem Verkehrsunfall angefordert. Hier ist insbesondere die Schadensart und -höhe, der Wert bzw. Restwert des Fahrzeugs oder auch dessen Wiederbeschaffungswert von Bedeutung. Desweiteren werden im Gutachten die notwendigen Reparaturkosten festgesetzt. Das festgestellte Gutachten ist dennoch keineswegs verbindlich. Es dient lediglich als eine objektive Richtgröße und damit als Ausgangspunkt für die Abwicklung des Schadens. Das Gutachten stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erkannt werden und der komplette Schaden beseitigt bzw. ersetzt wird. D.h. dass dem Geschädigten im Nachhinein keine Nachteile entstehen. Ganz oft stellt sich trotz Beseitigung des Schadens die Frage: Was ist mein Fahrzeug noch wert ? In diesem Zusammenhang wird hier grundsätzlich zwischen Haftpflichtfällen und Kaskofällen unterschieden. Kfz-Haftpflichtschäden Ein Schadensgutachten wird bei Schäden an Ihrem Fahrzeug dann erforderlich, wenn dies nicht auf Ihr Eigenverschulden zurückzuführen ist. In diesem Fall sind Sie als Geschädigte/r zivilrechtlich dazu im recht, den entstandenen Schaden nach § 249 BGB ersetzten zu lassen. Auf welche Art und Weise der Schadensersatz geleistet wird, kann vom Geschädigten selbst frei entschieden werden. So kann das Fahrzeug entweder in einer Werkstatt der Wahl repariert werden und die Erstattung der angefallenen Kosten abverlangt werden oder aber den aufgrund des Unfallgutachtens ermittelten Wert bei der Versicherung geltend gemacht werden. Ist aber von einem Totalschaden auszugehen, d.h. dass eine Reparatur nicht oder mit einem nur unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, so werden lediglich die Wiederbeschaffungskosten erstattet, die ebenfalls im Schadensgutachten ermittelt werden. Kfz-Kaskoschäden Wird ein Fahrzeug durch Eigenverschulden oder äußere Umstände, die man nicht direkt beeinflussen kann, so z.B. Diebstahl, Brand, Sturm, grundsätzlich durch höhere Gewalt beschädigt, liegt ein Kfz-Kaskoschaden vor. Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie gegen Beschädigungen, aber nicht gegen Schadensersatzansprüche absichert. Im Zweifelsfall ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten aus dem entstandenen Schaden zu tragen. Im Umkehrschluss kann soweit nicht garantiert werden, dass bei einer Kostenübernahme jegliche Kosten durch die Versicherung erstattet werden. Darüberhinaus hat der Versicherte oftmals eine Selbstbeteiligung zu tragen. Sollten Sie eine Freigabe der Versicherung zur Erstellung eines Gutachtens durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter erhalten haben, so stehen wir auch hier mit Rat
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eines Fahrzeugs gibt allgemein den Wert bzw. den Betrag an, den man heute aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu wiederzubeschaffen. Im Klartext, der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag den man zahlen müsste, um bei einem Fahrzeughändler ein Auto zu erwerben, dass den Wert des Fahrzeugs vor Eintritt eines Schadens entspricht. Dieser Wert ist nicht mit der Restwertermittlung eines Fahrzeugs zu verwechseln, der angibt, wie viel das Auto noch wert ist. Der Wiederbeschaffungswert fließt vielmehr in die Berechnung des Restwertes mit ein. Vom Wiederbeschaffungswert ist ebenfalls zu unterscheiden, der so genannte Zeitwert. Der Zeitwert gibt an, welcher Betrag zum heutigen Zeitpunkt beim Verkauf für das Fahrzeug erzielt werden würde. In die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes werden grundsätzlich alle Kosten einbezogen, die für eine Ersatzbeschaffung anfallen. Der Wiederbeschaffungspreis, sowie die Wiederbeschaffungskosten werden aufsummiert. Subtrahiert wird hingegen ein noch vorhandener Restwert. Siehe auch unter: Restwertermittlung. Weitere Einflussfaktoren im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ist eine ausführliche Fahrzeugbewertung. Hier spielen unter anderem Einflüsse wie das Alter und der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, die Nachfrage nach vergleichbaren PKWs am Markt eine große Rolle. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen, so wird der Wiederbeschaffungswert dem Neulistenpreis entsprechen. Ebenso kann der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ermittelt werden, dies ist insbesondere bzw. häufig in Schadensfällen erforderlich.
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Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten ein Fahrzeug bewerten zu lassen. Neben der online Fahrzeug Bewertung kann ebenso ein unabhängiger und sachkundiger Gutachter beauftragt werden, der ein so genannte Wertgutachten erstellt. In diesem Rahmen spielen sowohl der innere als auch der äußere Zustand eine wichtige Rolle. Beim äußeren Zustand wird genauestens geprüft, ob das Fahrzeug beispielsweise Lack- oder Rostschäden aufweist, Beulen ersichtlich bzw. vorhanden sind oder die Karosserie durch bspw. einen Schaden verzogen ist. Geprüft wird ob die ordnungsgemäßen Funktionalitäten des Fahrzeugs wie Elektrik, Hupe, Scheinwerfer etc. auch tatsächlich in Takt sind. Desweiteren erfolgt eine Überprüfung der Einzelteile so z.B. des Motors, der Ölpumpe und der Zündkerzen. Hierbei ist wichtig, wann diese Komponenten zuletzt gewechselt wurden und ob es sich um neue oder gebrauchte Teile handelt. Eine Durchführung von Inspektionen und Hauptuntersuchungen ist bei bestimmten Fahrzeugtypen in bestimmten Zeitabständen eh vorgeschrieben. Wichtig ist zudem, ob diese bei einem fachkundigen Experten oder aber bei irgendeinem bzeziehungsweise x-beliebigem Kfz-Mechaniker durchgeführt wurden. All diese Einflüsse gehen in die Berechnung der Fahrzeugbewertung mit ein. Was den inneren Zustand des Autos anbelangt, ist im Wesentlichen der im Augenschein ersichtliche Zustand des Fahrzeugs von Bedeutung. Im Klartext: Die Sauberkeit der Innenräume, wie bspw. die Stoffbezüge, die Polster, die Böden sind zu überprüfen. Nach der Fahrzeugbewertung ist ein sogenanntes Wertgutachten zu erhalten, dabei werden bspw. der Zustand, die Technik, das Aussehen und die Ausstattung bewertet. Nach der Eurotax Schwacke GmbH benannten „Schwacke Liste“, die eine Fahrzeugbewertung nach 4 Kriterien durchführt: Fahrzeugtyp, Baujahr, Ausstattung und Kilometerstand, ist mit eine der bekanntesten Wertermittlungsmethoden am Markt. Die sog. “Schwacke Liste” ist eine große Datensammlung an Neu- und Gebrauchtwagenfahrzeugen, die über Jahre entwickelt, bzw. fortlaufend aktualisiert wird. Der Bestand der Datenbank umfasst dabei ca. 30.000 Fahrzeuge. Sie enthält Informationen über Fahrzeugmodelle und -typen, sowie Herstellern und ermöglicht so eine sehr genaue Einschätzung des Preises.
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den aktuellen Wert des Fahrzeugs festzustellen. Konkret ist es eine Zeitwertermittlung des Autos. Ziel ist es, den Marktwert des Fahrzeugs zu ermitteln, d.h. festzustellen was das Fahrzeug zum heutigen Zeitpunkt noch wert ist. Am häufigsten werden Fahrzeugbewertungen bei Kauf- oder Verkaufsabsichten durchgeführt. Die Bewertung bzw. die Kalkulation des Fahrzeugs bzw. dessen Wert ist demnach von vielen Faktoren abhängig. Wichtig sind dabei insbesondere der Hersteller, das Modell, das Alter, die allgemeinen Fahrzeugdaten, die Ausstattung, der Zustand, die Km-Laufleistung aber auch so genannte wertmindernde (z.B. Unfallschäden) oder werterhöhende (z.B. Sonder- und Serienausstattung) Faktoren. Ausgangspunkt für die Berechnung bzw. Kalkulation des aktuellen Zeitwertes ist immer der Neuwert des Autos. Davon abgezogen werden aller Art von Wertminderungen, während Wertsteigerungen selbstverständlich hinzugerechnet werden.