WERTGUTACHTEN – RESTWERTERMITTLUNG

In der Regel…

wird ein Restwert eines Fahrzeugs nach Ablauf eines Finanzierungsvertrages angegeben, z.B. nach Leasingverträgen. Ganz häufig aber wird der Begriff Restwert in Zusammenhang mit einem Autounfall gebracht. Im Falle eines Leasingvertrages ist der Restwert eine sog. Residualgröße, die die Differenz zwischen Beschaffungswert und Werteverlust angibt. Bei Kfz-Unfällen stellt der Restwert hingegen den auf dem Markt für das Fahrzeug erzielbaren Preis dar. D.h. dieser gibt konkret an, was das Fahrzeug im unreparierten Zustand noch auf dem Markt wert ist.

Wichtiger Faktor bei der Ermittlung…

ist insbesondere nach einem Schadensfall der Restwert eines Fahrzeugs relevant. Aber auch dann wenn Sie einen Kauf oder Verkauf beabsichtigen.

Bei der Restwertermittlung sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Vor allem kommt es dabei auf den technischen und äußerlichen Zustand des Fahrzeugs an. Einige der wichtigen Kriterien sind hierbei das Baujahr des Fahrzeugs, die Km-Leistung, die Marke bzw. der Hersteller, selbstverständlich das Modell aber auch das Angebot und die Nachfrage nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.

Darüberhinaus sind Informationen über die letzte HU, die Schadensart und -höhe durchaus relevant.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Restwertermittlung grundsätzlich einem fachkundigen Gutachter obliegt. Im Klartext: Eine normale Fahrzeugbewertung wird, insbesondere in Schadensfällen, zur Feststellung des Restwertes nicht ausreichen. Die Grundlage für die Restwertermittlung sollte gemäß dem Bundesgerichtshof der „allgemeine, regionale Markt“ sein.